Repressionen können nie etwas verhindern

Seit vielen Jahren kämpft Fananwalt René Lau für die Anliegen von Fußballfans. Im Interview mit uns spricht er über die Verfolgung von und die Repressionen für Fußballfans, Pyro-, Verbands-, und Kollektivstrafen und die neuen Pläne der Innenminister:innen.

Das Interview führte Tobias Hügerich.


FC PlayFair!: Sie sind seit vielen Jahren als Fananwalt tätig. Würden Sie sagen, dass Fußballfans im Vergleich zu anderen Bürger:innen gleich angesehen und behandelt werden?

René Lau: Nein. Sie werden nicht gleich angesehen und sie werden vor allem nicht gleich von der Polizei behandelt. Beispielsweise kann man das daran erkennen, dass größere Menschengruppen, beispielsweise Reisegruppen, in der Regel nicht von der Polizei empfangen werden, wenn sie unterwegs sind.

Und noch viel wichtiger ist, dass man in großen Gruppen eigentlich komplett über seine Freiheitsrechte verfügt. Das heißt, dass man sich frei bewegen kann. Wenn ich mit einer großen Gruppe ins Theater gehen oder ein Volksfest besuchen will, schreibt mir normalerweise keiner vor, wie das vonstattenzugehen hat. Das heißt niemand sagt: „Entweder du steigst in den Shuttle-Bus oder du fährst zurück“. Und genau das wird mit Fußballfans gemacht. Und das Ganze auch, wenn auf dem Weg nichts passiert ist. Bereits an solchen Fällen kann erkannt werden, dass Fußballfans ohne jeglichen Anlass anders behandelt werden. Und das ist nur eines von vielen Beispielen.

FC PlayFair!: Warum werden Fußballfans Ihrer Meinung nach anders behandelt?

René Lau: Ein Stück weit beruht das auch auf Gegenseitigkeit. Beispielsweise werden Randale im Zusammenhang mit Fußballspielen in der Öffentlichkeit extrem ausgiebig diskutiert. Darüber hinaus sind die Repressionsmaßnahmen, die von der Polizei bei Fußballspielen ausgeführt werden, sehr speziell. Und die werden gegen Fußballfans eben durchaus auch ausgeführt, ohne dass vorher etwas passiert ist. Ich glaube der Fußballfan und der Polizeibeamte werden wohl in ihrem Leben keine Freunde mehr. Damit muss man leben.

Ich würde mir nur wünschen, dass die Polizei mit ihrem Gewaltmonopol sehr vorsichtig umgeht. Ich bin ja ein etwas älterer Fußballfan. In meiner Kindheit und Jugend standen Polizeibeamte teilweise mit einer größeren Gelassenheit am Rand. Und wenn man nach dem vierten Bier etwas gesagt hat, was vielleicht nicht ganz so stubenrein war, haben Polizeibeamte auch durchaus gelassen und deeskalierend reagiert. Das gibt es heute fast gar nicht mehr. Heute wird jede Kleinigkeit sehr streng behandelt. Es werden sofort Verhaftungen vorgenommen, Personalien gesichert und Ähnliches. Da würde ich mir eine deutlich größere Gelassenheit auf der Seite des Gewaltmonopols wünschen.

FC PlayFair!: Womit sind Sie in Ihrer Arbeit als Fananwalt am häufigsten konfrontiert?

René Lau: Das sind verschiedene Bereiche. Ich vertrete Fußballfans in Strafverfahren, bin aber auch außerhalb des Strafrechts für Fußballfans tätig. Also im Zivilrecht mit Stadionverboten und im Verwaltungsrecht mit Betretungsverboten. Natürlich nimmt der Bereich des Strafrechts den größten Teil ein. Dort sind es die üblichen Delikte, die bei und um ein Fußballspiel passieren können. Wir reden beispielsweise über Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, tätliche Angriffe, (gefährliche) Körperverletzung, Diebstahlsdelikte oder alles andere, was man rund um ein Fußballspiel erleben kann.

FC PlayFair!: Gibt es aus Ihrer Sicht Fangruppen, die die Polizei im Vergleich zu anderen besonders in den Blick nimmt?

René Lau: Das gibt es natürlich. Allerdings gibt es keine Rangordnung bei Fanszenen, wonach eine Fanszene gewalttätiger ist als die Andere. Das sind alles Fußballfans. Manche Gruppen sind aufgrund ihrer Größe vermeintlich auffälliger. Aber es gibt keine Gruppen, die gewalttätiger sind als Andere. Ich denke, dass die Polizei auch keine großartigen Unterscheidungen vornimmt. Möglicherweise klingeln zum Beispiel bei Spielen von Hansa Rostock oder Dynamo Dresden besonders die Alarmglocken, aber ich glaube nicht, dass es Fangruppen gibt, die bei der Polizei herausragen.

FC PlayFair!: Haben Sie eine grobe Einschätzung, wie oft das Verhalten von Fußballfans für das Handeln der Polizei verantwortlich ist und wie oft es einfach daran liegt, dass sie Fußballfans sind?

René Lau: Der Grund des polizeilichen Handelns gegenüber Fußballfans ist komplett unterschiedlich. Das kann sicherlich anlassbezogen sein. Es kann aber auch nicht anlassbezogen sein. Beispielsweise dann, wenn die Polizei den Reiseweg bestimmen will oder vermeintliche frühere Straftäter aus einer Datei erkennt. Das kann sich dann natürlich auch zu einer neuen Eskalation hochschaukeln. Aber ich bin weit davon entfernt zu sagen, dass die Polizei gegen Fußballfans nur dann tätig wird, wenn die Fans irgendetwas machen.

FC PlayFair!: In der Vergangenheit konnte in vielen Fällen auf Kamerabildern oder durch Augenzeug:innenberichte festgestellt werden, dass die Polizei als Gewalttäter gegenüber Fußballfans agierte, ohne dass es einen erkennbaren Grund dafür gab. Warum wird fast ausschließlich gegen Fans und fast nie gegen die Polizei ermittelt?

René Lau: Wenn man sich ansieht, welche Polizeieinheiten beim Fußball eingesetzt werden, dann ist sind das nicht die normalen Polizeibeamten vom Revier um die Ecke, die eine Diebstahlsanzeige aufnehmen oder wegen einer Ruhestörung tätig werden. Vielmehr werden bei Fußballspielen Einsatzhundertschaften, also geschlossene Einheiten, eingesetzt. In der Regel werden diese Einheiten ausschließlich bei sogenannten Großlagen eingesetzt, also bei Demonstrationen, bei Besuchen von Politikern usw. Diese Beamten unterscheiden sich bereits in ihrer Ausbildung massiv von den normalen Polizisten vom Revier.

FC PlayFair!: Inwiefern?

René Lau: Diese Polizisten wissen, dass sie das Gewaltmonopol und den Schutz ihrer Kollegen sowie ihrer Vorgesetzten haben. Kein Polizeibeamter kann heutzutage bestreiten, dass es einen gewissen Korpsgeist innerhalb der Polizei gibt. Das heißt, dass man sich gegenseitig schützt und nicht nur unterstützt. Gegen letzteres habe ich nichts. Bei Einheiten wie bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst sollte man sich auch auf seine Kollegen verlassen können.

Es geht aber vielmehr darum, dass Kollegen in Verhandlungen geschützt werden und Aussagen teilweise auch untereinander und mit Vorgesetzten abgestimmt werden. Ich mache den Job jetzt seit über 30 Jahren und habe da schon vieles erlebt. Immer dann, wenn Polizeigewalt passiert ist, wird vonseiten der Polizei gemauert. Das gilt aber nicht nur für die Verhandlungen, sondern auch für Vergehen der Polizei, die vor Ort passieren. Beispielsweise werden nach Eskalationen Polizisten aus der vordersten Reihe nach hinten gezogen. Darüber hinaus ist es schwer, einen Polizisten zu identifizieren. In der Regel sehen alle gleich aus. Zwar haben sie eine Dienstnummer, jedoch macht diese Nummer allein eine Ermittlung schwierig. Außerdem ist diese Kennzeichnungspflicht noch nicht einmal in allen Bundesländern umgesetzt.

Dazu kommt, dass meiner Erfahrung nach die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen die Polizei mit weniger Lust und weniger spitzen Fingern anfasst als gegen Fußballfans. Es ist auch statistisch belegt, dass Verfahren gegen Polizeibeamte in einem größerem Maße eingestellt werden als gegen andere Beschuldigte. Auch fernab vom Fußballfan. Man kämpft hier gegen ein System an. Und deswegen ist es schwer, gegen die Polizei vorzugehen. Da muss man gar nicht ausschließlich über Polizeigewalt, sondern im Allgemeinen auch über jegliches strafbares polizeiliches Handeln reden. Ich als Rechtsanwalt rate aber meinen Mandanten immer, wenn man halbwegs schlüssig den Sachverhalt darlegen und Beweismittel liefern kann, Strafanzeige zu erstatten! Ohne Wenn und Aber.

FC PlayFair!: Der Staat und die Polizei verfügen über extrem hohe finanzielle und technische Ressourcen. Gerade bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen wird mit Bodycams und anderer Technik auch extrem viel gefilmt. Warum wird damit kein Fehlverhalten der Polizei aufgedeckt?

René Lau: Man will damit eigenes Fehlverhalten decken. Die von der Polizei angefertigten Videoaufnahmen sind auch in deren Hoheitsgewalt. Das heißt, dass die Polizei selbst entscheidet, was damit passiert. Wenn die Polizei dann der Staatsanwaltschaft Straftaten von Fußballfans liefern möchte, kann sie dieses Video entsprechend kürzen. Ich sage bewusst kürzen und nicht manipulieren. Dann wird nicht das gesamte Video zur staatsanwaltschaftlichen Akte hinzugefügt, sondern nur die Sequenzen, in denen kein Fehlverhalten von Polizisten zu sehen ist. Wir als Strafverteidiger können das nicht überprüfen. Uns liegen nur die Beweismittel vor, die in der Akte sind. Wenn sich durch andere Zeugen oder Beweismittel neue Erkenntnisse ergeben, kann natürlich auch das gesamte Videomaterial angefordert werden. Aber der Ausgangspunkt ist die Polizei selbst. Die entscheidet selbst, was sie mit dem Videomaterial macht. Ich habe nicht selten erlebt, dass dann gesagt wurde, dass das Videomaterial aus Versehen gelöscht worden wäre oder verlorengegangen sei. In Vorkommnissen zwischen Fußballfans und der Polizei gibt es Situationen, in denen nur die Polizei über Kameras verfügt. Genau deshalb rate ich allen Fußballfans immer, polizeiliches Fehlverhalten zu filmen, zu fotografieren oder sich zumindest als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können die entsprechenden Nachweise gebracht werden. Das Problem beginnt aber schon dabei, dass die meisten Videoaufnahmen in Strafakten von Fußballfans die eigenen Aufnahmen der Polizei sind.

FC PlayFair!: Stichwort Datenerfassung. Bereits jetzt existieren große Datenbanken bei der Polizei. Ich denke hier insbesondere an die „Datei Gewalttäter Sport“. Wie beurteilen Sie juristisch die alleinige Existenz solcher Datenbanken?

René Lau: Zunächst einmal haben diese Datenbanken in der Regel eine Rechtsgrundlage. Die Frage ist nur, wie diese Datenbanken behandelt werden und ob sich bei der Umsetzung dann auch an die gesetzlichen Vorgaben gehalten wird. Neben der bundesweiten „Datei Gewalttäter Sport“ können auch die Bundesländer mit ihrem jeweiligen LKA Dateien für Fußballfans einrichten. Das Problem beginnt aber schon dabei, dass keine Straftat begangen werden muss, um in so einer Datei zu landen. Eine einfache Feststellung der Personalien reicht aus, um in dieser Datenbank zu landen. Und die allermeisten, die in der „Datei Gewalttäter Sport“ stehen, haben mit Gewalt überhaupt nichts am Hut. Da handelt es sich oft um eine Beleidigung, einen Hausfriedensbruch, ein Diebstahlsdelikt oder auch um eine einfache Personenkontrolle.

FC PlayFair!: Wie kann das sein?

René Lau: Angenommen Sie fahren in einem Zug mit 200 Personen zum Auswärtsspiel Ihres Vereins und zwei Personen in diesem Zug halten bei der Ankunft zwei Fackeln aus dem Fenster. Im Anschluss daran kann es passieren, dass ein einzelner Polizeieinsatzführer entscheidet, dass die Personalien aller mitreisenden Fußballfans aufgenommen und in die „Datei Gewalttäter Sport“ überführt werden. Man erfährt dann im Übrigen auch nicht, dass man in diese Datei eingetragen wurde. Man bekommt auch keine Rechtsmittelbelehrung und kann sich nicht dagegen wehren. Man muss selbst aktiv werden und eine Anfrage stellen.

Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Datei um eine sogenannte Verbunddatei. Das bedeutet, dass jede Polizeibehörde in Deutschland dort Eintragungen vornehmen und Einsicht nehmen kann. Selbst wenn ich vom Rückweg einer Party einen Wimpel meines Lieblingsvereins in meinem Auto hängen habe und der zuständige Beamte sieht, dass im Rahmen von Fußballspielen schon zwei Aufnahmen meiner Personalien vorgenommen wurden, kann es dazu führen, dass ich deswegen anders behandelt werde als der Ottonormalbürger. Als Jurist wehre ich mich nicht grundsätzlich dagegen, dass solche Dateien existieren. Aber solche Dateien müssen auf rechtsstaatlichen Füßen stehen. Und da habe ich bei Dateien wie bei der „Datei Gewalttäter Sport“ meine Zweifel.

FC PlayFair!: Daran sieht man auch, dass bereits in der Vergangenheit und in der Gegenwart die Verfolgung von Fußballfans stark ausgeprägt war und ist. Ende letzten Jahres ging ein großer Aufschrei durch Fußballdeutschland, als weitere drastische Vorhaben der Innenminister:innenkonferenz diskutiert wurden. Teilweise sind Vorhaben auch schon in Kraft getreten. Insbesondere können hier die neuen Stadionverbotsrichtlinien genannt werden. Sie haben ausgeführt, wie groß die Macht für die Polizei und andere Behörden bereits jetzt ist. Diese wird durch die neuen Maßnahmen noch einmal deutlich größer. Gleichzeitig weisen selbst die offiziellen Zahlen der Polizei einen Rückgang von Gewalttaten bei Fußballspielen auf. Wie ist das zu erklären?

René Lau: Das hängt unter anderem damit zusammen, dass der Fußball in Deutschland einen relativ hohen Stellenwert hat. Gerade in Zeiten wie diesen kann man damit in der Öffentlichkeit als Politiker oder Polizeigewerkschaftsfunktionär punkten. Wenn man populistische Forderungen gegen Fußballfans stellt, kommt das immer gut an und man kann Wahlstimmen kreieren. Und der Ottonormalbürger, der seine Informationen nur aus den Medien bezieht, denkt, dass es schon die Richtigen treffen wird. Das Problem ist, dass beispielsweise in Sachsen, Nordrhein-Westfalen oder auch in Hamburg Law and Order-Innenminister sitzen, die den Fußball auserkoren haben, um sich selbst zu profilieren. Währenddessen sagt jeder Fußballfan, dass diese Repressionsmaßnahmen keinerlei Veränderung des Verhaltens erwirken. Daran sieht man schon, wie populistisch diese Forderungen und Maßnahmen sind. Ein weiteres Beispiel für diesen Populismus sind personalisierte Tickets.

FC PlayFair!: Warum?

René Lau: Einmal angenommen beim Spiel Dynamo Dresden gegen Hertha BSC oder Waldhof Mannheim gegen den 1. FC Kaiserslautern (es kam jeweils zu Eskalationen zwischen den Fanlagern und zu vereinzelten Platzstürmen, Anm. d. Red.) hätte es personalisierte Tickets gegeben. Ich glaube nicht, dass man die Geschehnisse damit hätte verhindern können. Es ist immer einfach, in der Öffentlichkeit über den Fußballfan zu diskutieren, weil dieser einfach keine Lobby hat. Und deshalb versuchen Fanhilfen, teilweise auch Fanprojekte und auch wir Fananwälte dafür zu kämpfen, dass ein anderes Bild von Fußballfans entsteht.

FC PlayFair!: Gibt es andere juristische Felder, in denen bereits ein Tatverdacht ausreichen kann, um jemanden so hart zu sanktionieren und von seinem Lebenselixier auszuschließen?

René Lau: Der Fußball ist ein besonderes Feld. Die Stadionverbotsrichtlinien gelten ja von der ersten bis zur vierten Liga. Und ein Stadionverbot bekommt man nicht nach einer Verurteilung, sondern wenn ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden eingeleitet wurde. Das hat zur Folge, dass ich dann in allen Stadien von der ersten bis zur vierten Liga komplett ausgeschlossen werde, nur weil gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Verglichen mit anderen Feldern sieht man, wie irrsinnig diese Regelung ist. Wenn ich mich jetzt in einem Kino straffällig verhalte, kommt niemand auf die Idee, mich für mehrere Jahre aus sämtlichen Kinos dieses Landes auszuschließen. Ich bin Jurist durch und durch und habe grundsätzlich nichts gegen das Hausrecht. Das existiert aus einem guten Grund und wenn Hausverbote verhängt werden, kann man sich als Betroffener ungerecht behandelt fühlt, kann man sich auch dagegen wehren. Aber dass bei einem Fehlverhalten in einem Stadion ein Ausschluss aus allen derartigen Veranstaltungen erfolgt, ist nur beim Fußball der Fall. Der hat da eine Sonderstellung.

FC PlayFair!: Neben den Stadionverboten spielt auch das Thema KI eine große Rolle in den diskutierten Maßnahmen. Wo liegt juristisch gesehen der Unterschied zwischen Kameraaufnahmen, die von Behörden ausgewertet werden und Gesichtsscannern, die das automatisch machen.

René Lau: Der Unterschied ist zunächst ein technischer. Aus meiner Sicht ist die Fehleranfälligkeit bei der KI nicht geringer, als wenn ein Mensch die Auswertung von Kamerabildern vornimmt. Gegen diesen technischen Fortschritt wird man sich nicht wehren können und wird ihn auch im Bereich des Fußballs spüren. Die Frage ist nur, ob der Einsatz der Technik angebracht und verhältnismäßig ist.

FC PlayFair!: Dennoch wurde über die fehlende Transparenz beim Einsatz dieser durchaus fehleranfälligen Technik diskutiert. Würden Sie sagen, dass die Fußballfans aber generell auch Jurist:innen ausreichend mitgenommen wurden?

René Lau: Nein. Da wird niemand mitgenommen. Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Man muss dann nur schauen, ob und wie man sich dagegen verwaltungs-, straf-, oder zivilrechtlich wehren kann oder ob die Fehleranfälligkeit zu hoch ist und man Ergebnisse aus Auswertungen als Beweis nicht heranziehen kann.

FC PlayFair!: Auch das Thema Pyrotechnik wird sehr populistisch diskutiert. Sie haben bereits in der Vergangenheit mehrmals gesagt, dass man bei Pyrotechnik mehr differenzieren müsse. Was genau meinen Sie damit?

René Lau: Man kann sowohl bei der Art der pyrotechnischen Erzeugnisse unterscheiden als auch die Art und Weise, wie sie eingesetzt werden. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob 20 Leute ohne Grund auf einen Zaun steigen und die Fackeln dann die Hand verlassen und in den Innenraum fliegen oder ob bestimmte Pyrotechnik im Rahmen einer Choreografie eingesetzt wird. Außerdem gilt in allen Fanszenen der Grundsatz, dass Böller geächtet sind. Die will eigentlich niemand. Und eigentlich gilt auch in allen Fanszenen der Grundsatz, dass Pyrotechnik nicht die Hand verlässt. Und eine Fackel, die fest in der Hand gehalten wird, wird ja nicht im Familienblock angezündet.

FC PlayFair!: Pyrotechnik wird zurecht nicht aus dem Stadion verschwinden. Welche realistischen Rahmenbedingungen für Lösungen beim Thema Pyrotechnik können geschaffen werden?

René Lau: Meiner Meinung nach müssen Verbände, Vereine und Fans miteinander sprechen. Das Problem ist nur, dass die Verbände – nicht nur der DFB, sondern auch die Regional – und Landesverbände nicht darüber reden. Wenn man sich an einen Tisch setzen würde, könnten sowohl Fans als auch Verbände kommunizieren, was sie sich vorstellen und was jeweils No-Gos sind. Aber wenn man nicht miteinander redet, wird es immer so weitergehen. Wie erfolgreich solche Gespräche sein werden, kann ich nicht sagen. Möglicherweise hat auch der NOFV auch einen anderen Blick auf die Thematik als der bayerische Fußballverband. Aber wenn man grundsätzlich sagt, dass man alles verbietet, wird man zu keiner Lösung kommen. Und je größer die Repressionen werden, desto ausgeprägter sind auch die Reaktionen der Fanszenen. Wir sehen doch gegenwärtig, dass sich niemand von Strafen abschrecken lässt. Ein Straftäter, der vorhat Straftaten zu begehen, lässt sich nicht davon abschrecken, dass die Mindeststrafe erhöht wird. Man wird durch höhere Repressionen nie etwas verhindern können, sondern dadurch, dass man sich an einen Tisch setzt und miteinander redet. Es gab ja mal Gespräche zwischen dem DFB und den Fans. Aber von heute auf morgen hat der DFB diese Gespräche abgebrochen und hat bis heute nicht begründet warum. Und unabhängig davon, in welche Richtung Gespräche verlaufen, kann man sie ja wenigstens einmal anfangen.

FC PlayFair!: Sie haben vorhin gesagt, dass Kollektivstrafen aus Ihrer Sicht rechtswidrig sind. Warum?

René Lau: Weil Kollektivstrafen unserem Rechtssystem widersprechen. Vor geraumer Zeit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Maßnahmen, die im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit ausgesprochen werden, rechtmäßig sind. Nicht nur beim Thema Pyrotechnik, sondern im Allgemeinen. Das wird vor allem damit begründet, dass diese Maßnahmen vorbeugend sein sollen. Damit bin ich als Fachanwalt für Sportrecht nicht einverstanden. Das Problem ist, dass in jedem Urteil vom Sportgericht steht, dass eine „Strafe von Summe X“ ausgesprochen wird. Also spricht man selbst von Strafen. Und wenn man behauptet, die Maßnahmen seien präventiv, dann halte ich entgegen, dass es immer einen Auffangsachverhalt gibt, beispielsweise wenn eine Fackel gezündet wurde. Dieser Sachverhalt ist immer dazu da, dass ein Verein sanktioniert wird. Wir reden von einem System, das nichts anderes kennt als Strafe.

Mir muss einmal jemand erklären, warum in einem Block mit 700 Leuten bei zehn gezündeten Fackeln alle Menschen bestraft werden sollen. Warum sollen die restlichen 690 für die kommenden Heimspiele nicht mit ihrer Dauerkarte in den Block gehen können. Kollektivbestrafungen sieht unser Rechtssystem nicht vor. Da wird mir dann entgegengehalten, dass es sich formaljuristisch nicht um eine Strafe handelt, was ja auch stimmt. Aber man spricht ja selbst von Strafen. Warum beim Spiel Dresden gegen Hertha, bei dem damals vielleicht 100 oder 200 Menschen in den Innenraum gestürmt sind, alle bestraft werden sollen, die in den entsprechenden Blöcken standen, erschließt sich mir nicht. Was hat jemand, der in der 17. Reihe mit seinen Kumpels ein Bierchen trinkt, mit den Platzstürmern zu tun? Warum soll der beim nächsten Spiel nicht mit seiner Dauerkarte in den Block kommen? Man steht einfach nur zufällig im selben Block. Und das ist unserem Rechtssystem komplett fremd. Tat und Schuld müssen angemessen ermittelt und der oder die Täter müssen bestraft werden. Und alle anderen müssen freigesprochen werden. Die können doch nicht bestraft werden, nur weil sie möglicherweise dabei waren. Woher soll jemand wissen, der sich zu Saisonbeginn eine Dauerkarte kauft, dass am 12. Spieltag von Einzelnen ein Platzsturm stattfindet? Der DFB war hier auch schon deutlich weiter. Vom ehemaligen DFB-Präsidenten Grindel wurde einmal gesagt, dass es durch den DFB nie wieder Kollektivstrafen geben wird. Anschließend wurde sich tatsächlich für eine gewisse Zeit mit Kollektivstrafen einmal sehr zurückgehalten. Aber mittlerweile ist man wieder voll dabei. Siehe Urteil Dresden gegen Hertha. Und sie sind rechtswidrig, weil sie gegen Leute gerichtet sind, die mit der Sache, die sanktioniert wird, überhaupt nichts zu tun haben.

FC PlayFair!: Letzte Woche ist durchgesickert, dass sich Heimvereine in Zukunft an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen finanziell beteiligt werden sollen. Wie beurteilen Sie das?

René Lau: Mich hat die Aussage des DFB nicht überrascht, da diese Vorhaben seit einigen Jahren auch in der Fußballöffentlichkeit diskutiert werden. Das fing damit an, dass das Bundesland Bremen Bescheide für Polizeikosten an die DFL, bzw. an den Verein Werder Bremen als Veranstalter weitergeschickt hat. Die gesamte Auseinandersetzung ging dann bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Wichtig ist, dass man bei dieser Thematik zwei Dinge unterscheidet. Zum einen geht es nicht um die Polizeikosten, die bei Fußballspielen immer anfallen, sondern um die sogenannten Mehrkosten. Selbst wenn ein Fußballspiel zwischen zwei Fanszenen stattfindet, die seit 40 Jahren eine Fanfreundschaft haben, wird trotzdem Polizei vor Ort sein. Vielleicht nicht im selben Maße wie bei anderen Spielen, aber sie wird vor Ort sein. Sie ist nun mal für die öffentliche Sicherheit zuständig und wenn 60 000 Leute zusammenkommen, muss die Polizei da sein. Die Innenpolitiker wollen die Mehrkosten, die bei Hochrisikospielen entstehen, bezahlt bekommen. Das Problem ist aber, dass weder die Vereine, noch der DFB, die DFL oder die Landesverbände festlegen, was ein Hochrisikospiel ist. Das legt allein die Polizei fest. Und selbst wenn ein Verein bei einer Sicherheitsbesprechung sagt, dass kein derart hohes Polizeiaufkommen notwendig ist, kann die Polizei intervenieren und sagen, dass ihnen andere Erkenntnisse vorliegen. Dagegen kann niemand etwas machen. Die Polizei selbst legt fest, was ein Hochrisikospiel ist.

Das zweite ist, dass sich die Frage stellt, wie dann neben den Mehrkosten die anderen Kosten zustande kommen. Das muss dann natürlich offengelegt werden. Da stellt sich mir die Frage, wie das schlüssig und transparent passieren soll und wie man begründen will, in welchem Maße die Polizei eingesetzt wird. Hertha BSC und der Karlsruher SC haben seit 40 Jahren eine Fanfreundschaft. Als in der letzten Saison Hertha gegen Karlsruhe gespielt hat, kreisten über das Olympiastadion Drohnen und Hubschrauber und um das Stadion waren Polizeipferde zu sehen. Und das bei einem Spiel, bei dem beide Fanlager in allen Fanblöcken durchmischt sind und wo die friedlichste Atmosphäre vorherrscht, die man sich vorstellen kann. Da muss mir mal ein Polizeiführer erklären, warum für so ein Spiel Drohnen und Hubschrauber notwendig sind. Und da fängt es an. Die Polizei legt selbst fest, welcher Aufwand durch sie entsteht. Das ist in kaum einem anderen Bereich so. Also insofern hat mich der Vorstoß von Herrn Neundorf letzte Woche nicht gewundert. Ich verstehe, dass der DFB auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben möchte. Aber das Problem bleibt das gleiche und wir haben uns einmal im Kreis gedreht. Wenn man als Veranstalter, also als Verein, vom Bundesland so einen Bescheid bekommt, muss man sich diesen erst einmal sehr genau ansehen. Ich kann jedem Verein nur dringend empfehlen, der einen Bescheid von der Polizei oder der Innenbehörde bekommt, gegen diesen Bescheid verwaltungsrechtlich vorzugehen. So einfach, wie es derzeit in der Öffentlichkeit von der Polizei und von den Innenbehörden dargestellt wird, dürfte es nicht sein.

FC PlayFair!: Glauben Sie ein Fußball, bei dem Repressionen und das sogenannte Sicherheitsmanagement nicht so omnipräsent sind wie gegenwärtig, ist möglich?

René Lau: Ich würde es mir wünschen. Aber in der heutigen Gesellschaft mit den Law and Order-Innenpolitikern, die wir teilweise haben, kann ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen, dass sich das noch einmal ändern wird. Ich sehe auch in der Politik nicht den Willen, daran etwas zu ändern. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag das Vorhaben hatte, die „Datei Gewalttäter Sport“ einmal zu überprüfen und auf rechtsstaatliche Füße zu stellen. Passiert ist da natürlich nichts. Und auch die anderen Parteien im Bundestag machen dahingehend nichts. Da bin ich einfach von der Politik enttäuscht. Man sieht keine Bewegung von Parteien, die sich für Fußballfans einsetzen und einmal wirklich etwas verändern. Wir als Fans, Fanhilfen, Fanprojekte oder Fananwälte können das alles durch die Öffentlichkeit auf die Agenda setzen. Aber wir sind keine Entscheidungsträger. Ich habe weder in der Ampel-Regierung noch in der derzeitigen Bundesregierung jemanden gesehen, der dem Fußballfan aktiv zur Seite steht.

Ich werde in meiner Arbeit nie aufgeben, immer den Fans beistehen und nicht einen Millimeter zurückweichen. Ich möchte die Fans dazu aufrufen, die Öffentlichkeit, die die Popularität des Fußballs mit sich bringt, zu nutzen. Wir werden durch Fernsehkameras, Fanmärsche und ähnliches gesehen und gehört und dessen müssen wir uns bewusst sein. Andere Minderheiten und Gruppen haben diese Öffentlichkeit nicht. Und wir sehen beispielsweise am gescheiterten Investoreneinstieg in die DFL, welche Macht und welche Kraft von Fans ausgeht. Wir müssen sie nur nutzen. Und ich kann nur jedem raten, weiter dabei zu bleiben und nicht aufzugeben!

FC PlayFair!: Das ist ein perfektes Schlusswort. Vielen Dank für das Interview!